Nr. 09/2019 FEU K RWM

06.04.2019 01:50 Uhr

In einer Mietwohnung hat ein Rauchwarnmelder ausgelöst. Nachdem die Tür geöffnet wurde, ist die Wohnung mit der Wärmebildkamera und dem Viergasmessgerät überprüft worden. Es konnte nichts ungewöhnliches festgestellt werden, somit handelte es sich nur um einen technischen Defekt. Nach ca. einer Stunde konnten wir dann um 02:41 Uhr wieder zurück zur Wache kehren.