Rauchmelder

Rauchmelder retten Leben!

Rauchmelder in den eigenen vier Wänden! Wozu?

In der Bundesrepublik fallen jährlich 800 Menschen dem Feuer zum Opfer. Die häufigste Todesursache hierbei sind nicht Verbrennungen sondern Vergiftungen durch Brandrauch.

Die meisten Brände entstehen nachts, während Sie schlafen. Rauchgeruch wird Sie nicht wecken, da der Geruchssinn im Schlaf abgeschaltet ist.

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Wo sollten Rauchmelder montiert werden?

Als Grundregel für Rauchmelder in Privathaushalten gilt: der Rauchmelder sollte in einem zentral gelegenen Raum wie z.B. dem Flur angebracht sein. In einem Haus sollte pro Stockwerk mindestens ein Rauchmelder montiert werden. Außerdem ist die Installation eines Melders im Kinderzimmer besonders zu empfehlen.

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Ist die Installation eines Rauchmelders kompliziert?

Nein, batteriebetriebene Melder werden einfach an der Decke durch zwei Schrauben befestigt. Eine Ausführliche Gebrauchsanweisung und Montageanleitung sowie Batterie, Schrauben und Dübel werden mitgeliefert. Besonders zu empfehlen sind dabei Melder mit einer sogenannten 10-Jahres Batterie.

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Rauchmelder = Lebensretter

Der Rauchmelder weckt Sie mit einem lauten Warnton selbst aus Ihren tiefsten Träumen. Das verschafft Ihnen die Zeit, um sich und Ihre Familie zu retten.


 

Rechtliche Grundlage Landesbauordnung SH §49 Absatz 4:
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.